Aufgaben

Das örtliche Jugendamt gilt als öffentlicher Jugendhilfeträger und ist für die Vergabe von Leistungen im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) sowie für die Koordinierung weiterer Aufgaben zuständig, welche da wären:

  • Förderung der Familienerziehung, wie Beratung in Erziehungsfragen, Eltern- und Familienbildung, Familienfreizeiten und -erholungsmaßnahmen
  • Beratung bei der Ausübung der Personensorge
  • Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
  • Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen
  • Tagespflege
  • Erziehungsbeistandschaft
  • Soziale Gruppenarbeit
  • Sozialpädagogische Familienhilfe
  • Erziehung in der Tagesgruppe
  • Vollzeitpflege
  • Heimerziehung
  • Inobhutnahme von Kindern
  • Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
  • Mitwirkung in Verfahren vor den Vormundschafts- und Familiengerichten
  • erzieherischer Kinder- und Jugendschutz