Willkommen auf Jugendamt-Infos.de!Das Jugendamt ist eine Organisationseinheit innerhalb der Kommunalverwaltung. Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt muss nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) ein Jugendamt besitzen.
Dies gilt auch für die Landesjugendämter, die laut KJHG in jedem Bundesland errichtet werden müssen. Diese sind dann für die Förderung und Finanzierung überregionaler Jugendarbeit, der Ausgestaltung landesspezifischer Umsetzungen des KJHGs und der Anerkennung von überregionalen Vereinen zuständig Bestehen tut das Jugendamt nicht nur aus der Verwaltung, wie es bei anderen Behörden und Ämtern der Fall ist, sondern zusätzlich noch aus dem Jugendhilfeausschuss. Dies bezeichnet man als sog. Zweigliedrigkeit. Im folgenden erhalten Sie weiterführende Informationen über die speziellen Aufgaben des Jugendamtes sowie der geschichtlichen Entwicklung der Jugendämter im Produktbereich Soziales (Prosoz) in Deutschland. Viel Spass beim Lesen! |
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